FG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 15.07.2003 7 K 2192/00
Normen:
KraftStG § 2 Abs. 2 § 8 Nr. 2 ;
Kraftfahrzeugsteuerrechtliche Einstufung eines Peugeot 20S; Kraftfahrzeugsteuer
FG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 15.07.2003 - Aktenzeichen 7 K 2192/00
DRsp Nr. 2003/12456
Kraftfahrzeugsteuerrechtliche Einstufung eines Peugeot 20S; Kraftfahrzeugsteuer
Ein sog. Kombinationsfahrzeug der Marke Peugeot 20S mit sog. Postfenstern im Fond, Holztrennwand zwischen Fahrerkabine und Ladefläche, kastenartigem, kaum die Höhe des Fahrgastraums übersteigendem Aufbau, mit einer Ladefläche von höchstens der Größe des Fahrgastraums, mit einer Zulademöglichkeit von 270 kg einschließlich des Fahrers und des Beifahrers, das wegen fehlender Rückbank und Gurthalterungen zum Transport von nicht mehr als zwei Personen geeignet ist, ist nach der vorzunehmenden Gesamtschau aller Merkmale kraftfahrzeugsteuerrechtlich als PKW einzustufen.
Normenkette:
KraftStG § 2 Abs. 2 § 8 Nr. 2 ;
Tatbestand:
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