LSG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 27.05.2021
L 3 BA 78/18
Normen:
SGB V § 257 Abs. 2; SGB IV § 7 Abs. 1; VVG § 205 Abs. 2;
Vorinstanzen:
SG Halle, vom 31.05.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 20 R 637/14

Ausschluss einer Doppelversorgung in der gesetzlichen und der privaten KrankenversicherungRechtmäßigkeit der Nachforderung von Beiträgen nach Eintritt der Versicherungspflicht

LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 27.05.2021 - Aktenzeichen L 3 BA 78/18

DRsp Nr. 2022/1266

Ausschluss einer Doppelversorgung in der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung Rechtmäßigkeit der Nachforderung von Beiträgen nach Eintritt der Versicherungspflicht

Machen die Betroffenen von den gesetzlich eröffneten Möglichkeiten, eine Doppelversorgung in der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung zu verhindern, keinen Gebrauch, so liegt das Risiko einer Fehleinschätzung des Versicherungsstatus bei ihnen (vgl LSG Halle vom 14.6.2012 - L 1 R 23/10 = juris RdNr 25).

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Halle vom 31. Mai 2018 in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 5. Juli 2018 wird zurückgewiesen.

Die Klägerin hat auch die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB V § 257 Abs. 2; SGB IV § 7 Abs. 1; VVG § 205 Abs. 2;

Tatbestand

Der Rechtsstreit betrifft die Frage, ob für den Beigeladenen zu 2. für die Zeit vom 1. Januar 2009 bis zum 31. Dezember 2012 Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung und zur sozialen Pflegeversicherung nachzuzahlen sind.