Autoren: Decker/Lentz |
Bei Tötung haben die Erben Anspruch auf Erstattung der ihnen für die Beerdigung, für die Überführung, für das Grabmal sowie für die Trauerfeier entstandenen Kosten.
Ein vom Arbeitgeber oder Sozialversicherungsträger geleistetes Sterbegeld wird angerechnet.
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