Vereinbarungen der Ehegatten können entsprechend §§ 225 und 226FamFG abgeändert werden (§ 227 Abs. 2FamFG). Die Regeln über den Wegfall der Geschäftsgrundlage sind unanwendbar (HK-FamFG/Götsche, 3. Aufl. 2015, § 227 Rdnr. 4).
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Versorgungsausgleich leicht gemacht" abrufen.
Testen Sie "Versorgungsausgleich leicht gemacht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.