LG Stendal - Beschluß vom 17.11.1994 (22 T 68/94)
Die von einer Vereinsbetreuerin Betreute verfügt über ein Sparguthaben, das am 14.1.1993 DM 9.086,65 betrug und mit dem Genehmigungsbeschluß des Vormundschaftsgerichts vom 4.10.1993 durch Entnahme von DM 3.000 im [...]