OLG Köln - Urteil vom 12.07.1995 (11 U 36/95)
Wie der Senat in den Entscheidungsgründen klarstellt, ergebe sich der gemeinsame Eigentumserwerb der Ehegatten nicht aus § 1357 BGB, weil dieser Vorschrift keine dingliche Wirkung zukomme, sondern aus den §§ 929 ff. [...]