OLG Köln - Beschluß vom 22.11.2002
16 Wx 153/02
Normen:
WEG § 26 ;
Fundstellen:
OLGReport-Köln 2003, 60
ZMR 2003, 703
Vorinstanzen:
LG Bonn, vom 02.08.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 8 T 239/01
AG Rheinbach - 10 (5) II 26/00,

Abberufung des WEG-Verwalters

OLG Köln, Beschluß vom 22.11.2002 - Aktenzeichen 16 Wx 153/02

DRsp Nr. 2003/4130

Abberufung des WEG -Verwalters

Auf angebliche Unkorrektesten des Verwalters bei der Versammlungsleitung in der Wohnungseigentümerversammlung (- hier: angebliche unzureichende Prüfung von Vollmachten -), in der später seine Wiederberufung zum Verwalter erfolgte, kann ein nachträgliches Verlangen auf Abberufung des Verwalters aus wichtigem Grund nicht mehr gestützt werden, wenn die Wiederwahl des Verwalters in Kenntnis dieser Umstände erfolgte und der Wahlbeschluss als solcher nicht rechtzeitig angefochten wurde.

Normenkette:

WEG § 26 ;

Gründe: