I.
Die Beteiligten zu 1 bis 5 sind die Eigentümer der eingangs bezeichneten Wohnungseigentumsanlage. Die Beteiligte zu 6 ist seit dem 01. September 1998 die Verwalterin. Bis zum 31. Juli 1998 wurde die Anlage von der H... GmbH verwaltet.
In der Eigentümerversammlung vom 31. Januar 2000 wurde durch Mehrheitsbeschluss abgelehnt, die Beteiligte zu 6 unter außerordentlicher Kündigung des Verwaltervertrages abzuberufen.
Die Beteiligten zu 1 und 2 haben unter dem 25. Februar 2000 beantragt,
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