I.
Die Antragstellerin und die Antragsgegner sind die Wohnungseigentümer einer Wohnanlage, die von der weiteren Beteiligten verwaltet wird. Für das Rechtsbeschwerdeverfahren bedeutsam sind noch die Beschlüsse der Eigentümerversammlung vom 29.7.2005 zu den Jahresabrechnungen 2003 und 2004.
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