I. Die Beteiligten bilden eine aus mehreren Häusern bestehende Wohnungseigentümergemeinschaft. Zwischen ihnen ist unstreitig, daß die einzelnen Häuser über nur sie betreffende Fragen getrennt abstimmen dürfen. In der Eigentümerversammlung vom 20. April 1989 wurde unter TOP 5 beschlossen, Wasseruhren einzubauen, um in Zukunft die Kosten nach Verbrauch und nicht mehr nach Wohnfläche umzulegen.
§ 13 Abs. 3 der Teilungserklärung lautet wie folgt:
Eine Änderung der in Abs. 1 vorgesehenen Verteilungsschlüssel kann von der Wohnungseigentümerversammlung mit 2/3 Mehrheit beschlossen werden.
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