Die Wohnungseigentümer streiten seit Jahren darüber, ob die nur in zwei Wohnungen verlegte Fußbodenheizung durch den jeweiligen Eigentümer oder die Gemeinschaft zu unterhalten ist. Die Beteil. beschlossen bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung, einen Rechtsanwalt mit der Einreichung eines Feststellungsantrags wegen der Kostentragungspflicht für die Fußbodenheizung zu beauftragen.
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