OLG Dresden - Beschluß vom 15.12.1997 (3 AR 0090/97)
I. Die Parteien streiten darüber, ob und welche Ansprüche den Bekl. zustehen, weil ihre Mietwohnung entgegen einer Flächenangabe im Mietvertrag nicht 67,7 qm, sondern - unstreitig - nur 59,55 qm groß ist. Mit Beschluß [...]