Die in förmlicher Hinsicht gemäß §§ 45 Abs. 1 WEG, 27, 29
I. Das Landgericht hat im angegriffenen Beschluß die Anträge des Antragstellers auf Anfechtung der unter den Tagesordnungspunkten 4 a), b) und e) der Eigentümerversammlung vom 23.03.1995 gefaßten Beschlüsse mit zutreffenden Erwägungen zurückgewiesen.
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