I. Die Beteiligten bilden eine Wohnungseigentümergemeinschaft, die durch Teilungserklärung 1983 gegründet wurde. Die Anlage besteht aus zwei Häusern. Das eine wurde im Jahre 1962 und das andere im Jahre 1971 erbaut. Für das ältere Gebäude sind in den letzten Jahren erheblich höhere Sanierungskosten (insbesondere Dachsanierung) angefallen, als für das jüngere. Eine umfangreiche Balkonsanierung, die nur das ältere Gebäude betrifft, steht bevor.
In der Teilungserklärung vom 20. Dezember 1983 heißt es zu Kosten und Lasten:
Testen Sie "Handbuch des Wohnungseigentumsrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|