BayObLG - Beschluß vom 30.10.1997
2Z BR 55/97
Normen:
WEG § 8, § 10 Abs. 2, § 15 Abs. 1 ;
Fundstellen:
WuM 1998, 235
Vorinstanzen:
LG München II, - Vorinstanzaktenzeichen 2 T 7125/96
AG Garmisch-Partenkirchen UR II 122/96 ,

Vereinbarung über Verkleinerung der dem Wohnungseigentum zugeordneten Sondernutzungsfläche zwischen Erwerber und teilendem Grundstückseigentümer

BayObLG, Beschluß vom 30.10.1997 - Aktenzeichen 2Z BR 55/97

DRsp Nr. 1998/1190

Vereinbarung über Verkleinerung der dem Wohnungseigentum zugeordneten Sondernutzungsfläche zwischen Erwerber und teilendem Grundstückseigentümer

»Hat der Erwerber eines Wohnungseigentums mit dem teilenden Grundstückseigentümer vor Anlegung der Wohnungsgrundbücher eine Verkleinerung der seinem Wohnungseigentum in der Teilungserklärung zugeordneten Sondernutzungsfläche vereinbart, kann er von einem anderen Erwerber, dem der teilende Eigentümer die Restfläche zur Sondernutzung überlassen hat, nicht die Herausgabe dieser Fläche unter Berufung darauf verlangen, daß die Teilungserklärung zu einem späteren Zeitpunkt ohne Abänderung der Sondernutzungsrechte im Grundbuch eingetragen worden ist.«

Normenkette:

WEG § 8, § 10 Abs. 2, § 15 Abs. 1 ;

Gründe: