BayObLG - Beschluß vom 27.11.1997 (2Z BR 89/97)
I. Die Antragsteller, die Antragsgegner und die weiteren Beteiligten sind die Wohnungs- und Teileigentümer einer Anlage, die aus 18 Wohnungen, zwei Läden und mehreren Garagen besteht. Den Antragsgegnern gehören im [...]