BayObLG - Beschluß vom 11.09.1997
2Z BR 92/97
Normen:
FGG § 20a; WEG § 47 ;
Fundstellen:
WuM 1997, 706
Vorinstanzen:
LG Augsburg, - Vorinstanzaktenzeichen 7 T 2377/95
AG Augsburg a. Lech UR II 2/95 ,

Bindung des Gerichts an übereinstimmende Erledigungserklärung der Beteiligten

BayObLG, Beschluß vom 11.09.1997 - Aktenzeichen 2Z BR 92/97

DRsp Nr. 1997/9384

Bindung des Gerichts an übereinstimmende Erledigungserklärung der Beteiligten

»In Wohnungseigentumssachen ist das Gericht an die übereinstimmenden Erledigterklärungen der Beteiligten gebunden; es hat sodann nur noch über die Kosten des gesamten Verfahrens nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung des voraussichtlichen Verfahrensausgangs ohne Hauptsacheerledigung zu entscheiden. Eine Beweisaufnahme zur Aufklärung eines streitigen Sachverhalts kommt jedoch nicht in Betracht.«

Normenkette:

FGG § 20a; WEG § 47 ;

Gründe: