I. Antragstellerin, Antragsgegner und weitere Beteiligte sind die Wohnungseigentümer einer Wohnanlage. Der Antragsgegner ist seit dem 15.4.1993 Eigentümer einer Wohnung in den oberen Stockwerken, in deren Bereich Baumaßnahmen (Umbauung einer Terrassenfläche, Verlegung einer Tür zu Lasten des gemeinschaftlichen Eigentums) vorgenommen wurden.
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