I. Die Antragstellerin und die Antragsgegner sind die Wohnungseigentümer einer Wohnanlage. Der Bruder der Antragstellerin war als Hausmeister angestellt. In dem Einladungsschreiben zur Eigentümerversammlung vom 18.6.1996 ist als Tagesordnungspunkt (TOP) 10 angegeben, daß der Hausmeisterposten neu zu vergeben ist.
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