I. Der Antragsteller, der Antragsgegner und die weiteren Beteiligten sind die Wohnungs- und Teileigentümer einer Anlage. Der Antragsteller und seine Ehefrau (die weitere Beteiligte zu 1) sind als Miteigentümer von Wohnungseigentum in Errungenschaftsgemeinschaft nach italienischem Recht im Wohnungsgrundbuch eingetragen.
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