Die Beteiligte ist als Eigentümerin eines Grundstücks im Grundbuch eingetragen. Zu notarieller Urkunde vom 10.9.1996 teilte sie das Grundstück in Wohnungseigentum auf. Das Grundstück ist gemäß der Bezeichnung in der Teilungserklärung mit Haupt- und Rückgebäude bebaut. Nach der Teilungserklärung wurden jeweils unter Bezugnahme auf den Aufteilungsplan unter anderem ein Miteigentumsanteil verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung im Dachgeschoß des Hauptgebäudes, bestehend aus drei Zimmern, Dachboden u.a., sowie ein Miteigentumsanteil verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung im Obergeschoß des Rückgebäudes, bestehend aus zwei Zimmern ... samt darüber befindlichem Dachboden.
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