BayObLG - Beschluß vom 21.10.1997
2Z BR 137/97
Normen:
WEG § 10, § 15 Abs. 1 ;
Fundstellen:
DNotZ 1998, 386
NZM 1998, 201
Rpfleger 1998, 107
Vorinstanzen:
LG Amberg, - Vorinstanzaktenzeichen 31 T 1011/97
AG Amberg,

Ausreichende Bestimmung der Sondernutzungsfläche durch Bezugnahme auf einen der Eintragungsbwilligung beigefügten Plan

BayObLG, Beschluß vom 21.10.1997 - Aktenzeichen 2Z BR 137/97

DRsp Nr. 1998/1191

Ausreichende Bestimmung der Sondernutzungsfläche durch Bezugnahme auf einen der Eintragungsbwilligung beigefügten Plan

»Die Sondernutzungsfläche ist ausreichend bestimmt bezeichnet, wenn in der Eintragungsbewilligung auf die in einem beiliegenden Plan eingezeichnete Fläche Bezug genommen wird, die zur Sondernutzung zugewiesen wird, jedoch unter Ausschluß eines "bereits angelegten, befestigten Zugangs zum Haus."«

Normenkette:

WEG § 10, § 15 Abs. 1 ;

Gründe:

I. Zu notarieller Urkunde vom 27.12.1995 änderten die damaligen Wohnungseigentümer, die Beteiligten zu 1 bis 4, die Teilungserklärung wie folgt ab:

Zur Wohnung Nr. 3 wird das alleinige und ausschließliche Sondernutzungsrecht an der im beigefügten Lageplan orange gekennzeichneten Gartenfläche zugeordnet. Das Sondernutzungsrecht erfaßt jedoch abweichend vom Plan nicht den in der Natur bereits befestigt angelegten Zugang zum Haus.

Den Antrag auf Eintragung der Änderung im Grundbuch hat das Grundbuchamt durch Zwischenverfügung vom 18.7.1997 beanstandet. Weil der Zugang zum Haus nicht in dem Plan eingezeichnet sei, könne dessen Lage und Größe nicht festgestellt werden; damit sei den Erfordernissen des Bestimmtheitsgrundsatzes nicht Genüge getan.