OLG Köln - Beschluß vom 20.09.2002
16 Wx 135/02
Normen:
WEG § 26 ;
Fundstellen:
NJW-RR 2003, 8
NZM 2002, 1002
OLGReport-Köln 2003, 113
ZMR 2003, 604
Vorinstanzen:
LG Bonn - 8 T 159/00 - 10.7.2002, AG Rheinbach - 5 II 10/99 - 20.6.2000,

Allgemeine Ermächtigung des Verwaltungsbeirates zum Abschluss eines Verwaltervertrages mit dem Verwalter

OLG Köln, Beschluß vom 20.09.2002 - Aktenzeichen 16 Wx 135/02

DRsp Nr. 2003/3871

Allgemeine Ermächtigung des Verwaltungsbeirates zum Abschluss eines Verwaltervertrages mit dem Verwalter

Die allgemeine Übertragung des Abschlusses des Verwaltervertrages auf den Verwaltungsbeirat, ohne dass diesem abgesehen von der Laufzeit Vorgaben zu Essentials des abzuschließenden Vertrages gemacht werden, mag ordnungsgemäßer Verwaltung widersprechen. Wird ein derartiger Beschluss nicht angefochten, so ist ein auf seiner Grundlage abgeschlossener Verwaltervertrag aber wirksam.

Normenkette:

WEG § 26 ;

Gründe:

Die nach einem Teilerfolg wegen des Zusatzhonorars aus Anlass der Euro-Umstellung im Erstbeschwerdeverfahren auf die nachstehenden Punkte beschränkte weitere sofortige Beschwerde ist zulässig und teilweise begründet.