Die Beteiligten sind die Mitglieder der Eigentümergemeinschaft A-Straße ... in O1.
Das Amtsgericht hat durch einen Beschluss vom 11.09.2007 (Bl. 262-267 d. A.) auf Antrag des Antragstellers die Antragsgegner zur Zahlung von 8.476,05 € verpflichtet sowie zur Beseitigung von Mängeln am Gemeinschaftseigentum, die in einem bestimmten Sachverständigengutachten bezeichnet waren.
Das Landgericht hat auf die sofortige Beschwerde der Antragsgegner mit Beschluss vom 17.07.2008 (Bl. 361-370 d. A.) den amtsgerichtlichen Beschluss abgeändert und die Anträge des Antragstellers zurückgewiesen. Dem Antragsteller sind die Gerichtskosten des Verfahrens auferlegt worden, eine Erstattung außergerichtlicher Kosten ist dagegen nicht angeordnet worden.
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