OLG Hamburg - Beschluss vom 14.07.2003
2 Wx 134/00
Normen:
WEG § 43 ;
Fundstellen:
ZMR 2003, 774
Vorinstanzen:
LG Hamburg, vom 18.10.2000 - Vorinstanzaktenzeichen 318 T 45/00

Anfechtung von inhaltsgleichen Zweitbeschlüssen

OLG Hamburg, Beschluss vom 14.07.2003 - Aktenzeichen 2 Wx 134/00 - Aktenzeichen 2 Wx 135/00

DRsp Nr. 2006/10159

Anfechtung von inhaltsgleichen Zweitbeschlüssen

Haben einzelne Wohnungseigentümer Beschlüsse der Wohnungseigentümerversammlung rechtzeitig im WEG -Verfahren angefochten und hat die Eigentümerversammlung anschließend neue, die angefochtenen Beschlüsse bestätigende Zweitbeschlüsse gefasst, so entfällt das Rechtschutzbedürfnis für die Anfechtung, wenn die Antragsteller die Zweitbeschlüsse nicht ihrerseits anfechten.

Normenkette:

WEG § 43 ;
Vorinstanz: LG Hamburg, vom 18.10.2000 - Vorinstanzaktenzeichen 318 T 45/00
Fundstellen
ZMR 2003, 774