Haben einzelne Wohnungseigentümer Beschlüsse der Wohnungseigentümerversammlung rechtzeitig im WEG -Verfahren angefochten und hat die Eigentümerversammlung anschließend neue, die angefochtenen Beschlüsse bestätigende Zweitbeschlüsse gefasst, so entfällt das Rechtschutzbedürfnis für die Anfechtung, wenn die Antragsteller die Zweitbeschlüsse nicht ihrerseits anfechten.