OLG Düsseldorf - Urteil vom 25.01.2000
24 U 111/99
Normen:
II. BV § 27 Anl. 3 ; BGB § 535 § 242 ;
Fundstellen:
OLGReport-Düsseldorf 2000, 281
Vorinstanzen:
LG Wuppertal, - Vorinstanzaktenzeichen 7 O 410/98

Anforderungen an die Bestimmtheit umlagefähiger Betriebskosten; Verwirkung von Nebenkosten

OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.01.2000 - Aktenzeichen 24 U 111/99

DRsp Nr. 2004/15124

Anforderungen an die Bestimmtheit umlagefähiger Betriebskosten; Verwirkung von Nebenkosten

1. Der in einem Miet- bzw. Pachtvertrag enthaltene Hinweis auf § 27 der II. BV reicht für eine wirksame Überwälzung der in der Anl. 3 zu § 27 II. BV im einzelnen aufgeführten Kostenpositionen auf den Mieter aus. 2. Allein durch die unterlassene Abrechnung der Nebenkosten tritt nicht einmal das Zeitmoment einer Verwirkung ein. Rechnet der Vermieter jedoch für einzelne Zeiträume die Nebenkosten ab, so kann der Mieter davon ausgehen, dass für die davor liegenden Zeiträume, die nicht abgerechnet worden sind, Nachforderungen nicht erhoben werden.

Normenkette:

II. BV § 27 Anl. 3 ; BGB § 535 § 242 ;
Vorinstanz: LG Wuppertal, - Vorinstanzaktenzeichen 7 O 410/98
Fundstellen
OLGReport-Düsseldorf 2000, 281