LG Düsseldorf, - Vorinstanzaktenzeichen 19 T 220/99
AG Ratingen, - Vorinstanzaktenzeichen 40 II 50/98
Anforderungen an die Feststellung eines Mehrheitsbeschlusses in der Wohnungseigentümerversammlung
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.04.2000 - Aktenzeichen 3 Wx 465/99
DRsp Nr. 2000/8671
Anforderungen an die Feststellung eines Mehrheitsbeschlusses in der Wohnungseigentümerversammlung
»Die Feststellung, dass in einer Wohnungseigentümerversammlung ein Mehrheitsbeschluss zustande gekommen ist, setzt voraus, dass die Anzahl der Ja-Stimmen ermittelt wird; die Feststellung der Anzahl der Nein-Stimmen und der Stimmenthaltungen reicht nicht aus.«