OLG Düsseldorf - Beschluss vom 03.04.2000
3 Wx 465/99
Normen:
WEG § 25 ;
Fundstellen:
NJW-RR 2001, 11
NZM 2000, 763
OLGReport-Düsseldorf 2001, 137
WuM 2000, 375
Vorinstanzen:
LG Düsseldorf, - Vorinstanzaktenzeichen 19 T 220/99
AG Ratingen, - Vorinstanzaktenzeichen 40 II 50/98

Anforderungen an die Feststellung eines Mehrheitsbeschlusses in der Wohnungseigentümerversammlung

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.04.2000 - Aktenzeichen 3 Wx 465/99

DRsp Nr. 2000/8671

Anforderungen an die Feststellung eines Mehrheitsbeschlusses in der Wohnungseigentümerversammlung

»Die Feststellung, dass in einer Wohnungseigentümerversammlung ein Mehrheitsbeschluss zustande gekommen ist, setzt voraus, dass die Anzahl der Ja-Stimmen ermittelt wird; die Feststellung der Anzahl der Nein-Stimmen und der Stimmenthaltungen reicht nicht aus.«

Normenkette:

WEG § 25 ;

Gründe:

I.