Die Beteiligten zu 1) und 2) bilden die Eigentümergemeinschaft S. Straße 104-106 in XYZ., deren Verwalter die Beteiligte zu 3) ist.
In der Versammlung vom 17.04.1998 beschlossen die Eigentümer zu TOP 3 mehrheitlich die Gesamt- und Einzeljahresabrechnung 1997 sowie die Entlastung des Verwalters. Mit am 20.04.1998 bei Gericht eingegangenem Schreiben vom 19.04.1998 hat der Beteiligte zu 1) diesen TOP 3 angefochten und die Ungültigerklärung der dazu gefassten Beschlüsse begehrt. Er hat ferner die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen die Verwalterin angekündigt.
Testen Sie "Handbuch des Wohnungseigentumsrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|