OLG Köln - Beschluss vom 30.08.1999
16 Wx 123/99
Normen:
WEG § 29 Abs. 1 ;
Fundstellen:
DRsp I(152)344c
NJW-RR 2000, 88
NZM 1999, 1155
OLGReport-Köln 2000, 47
ZMR 2000, 563

Anforderungen an Mitglieder des Verwaltungsbeirats einer Wohnungseigentümergemeinschaft

OLG Köln, Beschluss vom 30.08.1999 - Aktenzeichen 16 Wx 123/99

DRsp Nr. 2003/16481

Anforderungen an Mitglieder des Verwaltungsbeirats einer Wohnungseigentümergemeinschaft

»An die Eignung eines Wohnungseigentümers, das Amt eines Mitglieds des Verwaltungsbeirats zu übernehmen, können nicht die gleichen strengen Anforderungen gestellt werden wie an die Eignung für das Amt des Verwalters. Dass ein Wohnungseigentümer mit einem anderen in Streit lebt, nimmt ihm nicht von vornherein die Eignung, Mitglied des Verwaltungsbeirates werden zu können.«

Normenkette:

WEG § 29 Abs. 1 ;
Fundstellen
DRsp I(152)344c
NJW-RR 2000, 88
NZM 1999, 1155
OLGReport-Köln 2000, 47
ZMR 2000, 563