Anspruch auf Änderung der Teilungserklärung wegen grober Unbilligkeit
OLG Celle, Beschluß vom 26.01.1998 - Aktenzeichen 4 W 228/97
DRsp Nr. 1999/4312
Anspruch auf Änderung der Teilungserklärung wegen grober Unbilligkeit
»Der Anspruch eines Miteigentümers auf Änderung der Teilungserklärung wegen grober Unbilligkeit kann ausnahmsweise als Einrede in dem Rechtsstreit über seine Zahlungspflicht geltend gemacht werden.«