Der Kläger ist Mieter einer Wohnung im Hause des Klägers M. Straße ... in W. Im Keller des Hauses befindet sich ein Übergabepunkt der Deutschen Bundespost zum Anschluss an das Breitband-Fernseh- und Rundfunk-Kabelnetz der Deutschen Bundespost. Mit der Klage begehrt der Kläger von der Beklagten Gestattung, dass er seine Wohnung über den Übergabepunkt an das Kabelfernsehnetz anschließen lassen kann. Diesen Anschluss will der Kläger mittels eines Kabel-Service-Unternehmens vornehmen.
Der Kläger beantragt,
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