Anspruch auf Umwandlung von Teil- in Wohnungseigentum
OLG Hamm, Beschluss vom 10.06.1999 - Aktenzeichen 15 W 11/99
DRsp Nr. 2003/16384
Anspruch auf Umwandlung von Teil- in Wohnungseigentum
»1. Aus Umständen, die in den wirtschaftlichen Risikobereich des einzelnen Wohnungseigentümers fallen (hier: zusätzlicher Raumbedarf wegen Pflegebedürftigkeit), kann keine Verpflichtung der übrigen Wohnungseigentümer abgeleitet werden, der Umwandlung von Teil- in Wohnungseigentum zuzustimmen.2. Der einzelne Wohnungseigentümer kann - ohne Zustimmung der übrigen - mehrere ihm zustehende Wohnungseigentumsrechte zu einem einheitlichen Wohnungseigentum vereinigen.
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