OLG Hamm - Beschluss vom 10.06.1999
15 W 11/99
Normen:
WEG § 4 ; BGB § 242 § 890 Abs. 1 ;
Fundstellen:
DRsp I(152)338a-c
NZM 2000, 308
OLGReport-Hamm 2000, 56
ZMR 2000, 244
ZfIR 2000, 52

Anspruch auf Umwandlung von Teil- in Wohnungseigentum

OLG Hamm, Beschluss vom 10.06.1999 - Aktenzeichen 15 W 11/99

DRsp Nr. 2003/16384

Anspruch auf Umwandlung von Teil- in Wohnungseigentum

»1. Aus Umständen, die in den wirtschaftlichen Risikobereich des einzelnen Wohnungseigentümers fallen (hier: zusätzlicher Raumbedarf wegen Pflegebedürftigkeit), kann keine Verpflichtung der übrigen Wohnungseigentümer abgeleitet werden, der Umwandlung von Teil- in Wohnungseigentum zuzustimmen. 2. Der einzelne Wohnungseigentümer kann - ohne Zustimmung der übrigen - mehrere ihm zustehende Wohnungseigentumsrechte zu einem einheitlichen Wohnungseigentum vereinigen.