OLG Hamm - Beschluss vom 16.08.1999 (15 W 205/99)
I. Zu der vorgenannten Wohnungseigentumsanlage gehört eine Hoffläche, die teilweise mit dem Sondereigentum zugeordneten Garagen bebaut ist. Im übrigen befinden sich auf der Hoffläche Kraftfahrzeugstellplätze, an denen [...]