OLG Hamm - Beschluß vom 09.09.1999
15 W 157/99
Normen:
WEG § 10 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 ; BGB § 242 ;
Fundstellen:
DRsp I(152)331a-b
NZM 2000, 662
OLGReport-Hamm 2000, 68
ZMR 2000, 123

Zuweisung von Sondernutzungsrechten durch den teilenden Eigentümer

OLG Hamm, Beschluß vom 09.09.1999 - Aktenzeichen 15 W 157/99

DRsp Nr. 2003/16382

Zuweisung von Sondernutzungsrechten durch den teilenden Eigentümer

»1. Behält sich der teilende Eigentümer in der Teilungserklärung die Begründung von Sondernutzungsrechten durch Zuweisung von Stellplatzflächen an einzelne Miteigentümer vor, so wird der Bedingungseintritt für die Entstehung der Sondernutzungsrechte erst herbeigeführt, wenn die Zuweisung entsprechend dem sachenrechtlichen Bestimmtheitsgebot mit dem der Teilungserklärung beigefügten Lageplan übereinstimmt. Die Bindungswirkung gegenüber einem Sondernachfolger tritt gem. § 10 Abs. 2 WEG erst ein, wenn die Sondernutzungsrechte in den Grundbüchern der begünstigten Miteigentümer eingetragen werden.