OLG Hamm - Beschluß vom 18.01.1999
15 W 77/98
Normen:
BGB § 671 Abs. 1 ; WEG § 26 Abs. 1, § 29 ;
Fundstellen:
DRsp I(152)323d-e
NZM 1999, 227
OLGReport-Hamm 1999, 224
ZMR 1999, 280

OLG Hamm - Beschluß vom 18.01.1999 (15 W 77/98) - DRsp Nr. 1999/10306

OLG Hamm, Beschluß vom 18.01.1999 - Aktenzeichen 15 W 77/98

DRsp Nr. 1999/10306

»1. Die Abwahl des Verwalters kann ein Wohnungseigentümer nicht mehr anfechten, wenn die Zeit, für die der Verwalter bestellt war, abgelaufen ist. Ist dies während eines gerichtlichen Verfahrens eingetreten, erledigt sich das Verfahren bzw. Beschwerdeverfahren in der Hauptsache. 2. Ein Verwaltungsratsmitglied, das unentgeltlich tätig wird, kann jederzeit ohne Angabe von Gründen entsprechend § 671 Abs. 1 BGB nach freiem Ermessen abberufen werden.«

Normenkette:

BGB § 671 Abs. 1 ; WEG § 26 Abs. 1, § 29 ;
Fundstellen
DRsp I(152)323d-e
NZM 1999, 227
OLGReport-Hamm 1999, 224
ZMR 1999, 280