Ladung des abzuberufenden Verwalters zur Eigentümerversammlung
OLG Hamm, Beschluß vom 15.01.1999 - Aktenzeichen 15 W 444/97
DRsp Nr. 1999/10308
Ladung des abzuberufenden Verwalters zur Eigentümerversammlung
»Ein durch die Eigentümerversammlung abberufener Verwalter braucht zu einer nachfolgenden Eigentümerversammlung, in der die Abberufung bestätigt werden soll, nicht geladen zu werden.«