KG - Beschluss vom 15.12.1999 (24 W 6209/99)
Die sofortige weitere Beschwerde wird dem BGH zur Entscheidung vorgelegt. I. Die Beteiligten sind die Wohnungseigentümer der Wohnanlage, der Antragsteller zu 2) jedoch erst seit Dezember 1990 und der Antragsteller zu [...]