KG - Beschluss vom 28.07.1999
24 W 9125/97
Normen:
WEG § 14 Nr. 4 Halbsatz 2 ; BGB § 249 § 252 ;
Fundstellen:
DRsp I(152)339a
NZM 2000, 284
WuM 2000, 85

Ersatz des durch Instandsetzungs- oder Instandhaltungsarbeiten veranlassten Verdienstausfalls

KG, Beschluss vom 28.07.1999 - Aktenzeichen 24 W 9125/97

DRsp Nr. 2003/16201

Ersatz des durch Instandsetzungs- oder Instandhaltungsarbeiten veranlassten Verdienstausfalls

»Nach dem Schutzzweck des § 14 Nr. 4 Halbsatz 2 WEG ist ein auf einem freien Willensentschluss beruhender, durch Instandsetzungs- oder Instandhaltungsarbeiten veranlasster Verdienstausfall des beeinträchtigten Wohnungseigentümers als Schaden nur dann zu erstatten, wenn der Wohnungseigentümer nicht durch andere unentgeltliche oder Kosten sparende Maßnahmen ausreichende Vorsorge zur Bewachung seines Eigentums treffen kann.«

Normenkette:

WEG § 14 Nr. 4 Halbsatz 2 ; BGB § 249 § 252 ;
Fundstellen
DRsp I(152)339a
NZM 2000, 284
WuM 2000, 85