KG - Beschluß vom 25.01.1999
24 W 1394/98
Normen:
WEG § 15 Abs. 1 ;
Fundstellen:
DRsp I(152)324a
NZM 1999, 507
WuM 1999, 714
ZMR 1999, 356

Ausgleichsanspruch des Wohnungseigentümers gegenüber den anderen Miteigentümern bei Widerruf eines ihm eingeräumten Sondernutzungsrechts

KG, Beschluß vom 25.01.1999 - Aktenzeichen 24 W 1394/98

DRsp Nr. 1999/10307

Ausgleichsanspruch des Wohnungseigentümers gegenüber den anderen Miteigentümern bei Widerruf eines ihm eingeräumten Sondernutzungsrechts

»Wird einem Wohnungseigentümer - ohne daß es zu einer in die Zukunft wirkenden Vereinbarung kommt - das ihm eingeräumte Sondernutzungsrecht teilweise dadurch entzogen, daß die Bauordnung die Anlage eines gemeinschaftlichen Kinderspielplatzes erfordert, der auch nicht auf andere Grundstücksflächen verlegt werden kann, so steht ihm ab Widerruf der zunächst leihweisen Überlassung ein Ausgleichsanspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung gegen die anderen Wohnungseigentümer im Verhältnis von deren Miteigentumsanteilen zu (vgl. BayObLG, NJW-RR 1998, 876 = NZM 1998, 335 = WE 1998, 509).«

Normenkette:

WEG § 15 Abs. 1 ;

Gründe: