KG - Beschluss vom 15.09.1999
24 W 911/98
Normen:
WEG § 21 § 23 ;
Fundstellen:
DRsp I(152)341a
NZM 2000, 552
WuM 2000, 88

Aufhebung eines Eigentümerbeschlusses über die Durchführung eines Beweisverfahrens durch einen weiteren Beschluss

KG, Beschluss vom 15.09.1999 - Aktenzeichen 24 W 911/98

DRsp Nr. 2003/16199

Aufhebung eines Eigentümerbeschlusses über die Durchführung eines Beweisverfahrens durch einen weiteren Beschluss

»Legt die Eigentümergemeinschaft fest, dass zur Prüfung von Regressansprüchen ein selbständiges Beweisverfahren durchgeführt werden soll, werden durch einen Zweitbeschluss, mit dem der frühere Beschluss aus Gründen der Kostenersparnis aufgehoben wird, keine schutzwürdigen individuellen Belange eines Wohnungseigentümers aus Inhalt und Wirkung des Erstbeschlusses (vgl. BGHZ 113, 197 [= DRsp-ROM Nr. 1992/845) verletzt.«

Normenkette:

WEG § 21 § 23 ;
Fundstellen
DRsp I(152)341a
NZM 2000, 552
WuM 2000, 88