Aufhebung eines Eigentümerbeschlusses über die Durchführung eines Beweisverfahrens durch einen weiteren Beschluss
KG, Beschluss vom 15.09.1999 - Aktenzeichen 24 W 911/98
DRsp Nr. 2003/16199
Aufhebung eines Eigentümerbeschlusses über die Durchführung eines Beweisverfahrens durch einen weiteren Beschluss
»Legt die Eigentümergemeinschaft fest, dass zur Prüfung von Regressansprüchen ein selbständiges Beweisverfahren durchgeführt werden soll, werden durch einen Zweitbeschluss, mit dem der frühere Beschluss aus Gründen der Kostenersparnis aufgehoben wird, keine schutzwürdigen individuellen Belange eines Wohnungseigentümers aus Inhalt und Wirkung des Erstbeschlusses (vgl. BGHZ 113, 197 [= DRsp-ROM Nr. 1992/845) verletzt.«