KG - Beschluss vom 15.09.1999
24 W 9353/97
Normen:
WEG § 25 Abs. 2 Satz 1 ;
Fundstellen:
DRsp I(152)336d
NZM 2000, 671
WuM 2000, 89
ZMR 2000, 191

Vermehrung von Stimmrechten bei nachträglicher Unterteilung eines Wohnungseigentums

KG, Beschluss vom 15.09.1999 - Aktenzeichen 24 W 9353/97

DRsp Nr. 2003/16200

Vermehrung von Stimmrechten bei nachträglicher Unterteilung eines Wohnungseigentums

»Eine Vermehrung von Stimmrechten kann unter der Geltung des gesetzlich bestimmten Kopfstimmrechts dann eintreten, wenn ein Wohnungseigentümer ein aus einem Miteigentumsanteil bestehendes, mit dem Sondereigentum an mehreren selbständigen, in sich abgeschlossenen Wohnungen verbundenes Wohnungseigentum nachträglich unterteilt und die neu geschaffenen Wohnungseigentumsrechte veräußert.«

Normenkette:

WEG § 25 Abs. 2 Satz 1 ;
Fundstellen
DRsp I(152)336d
NZM 2000, 671
WuM 2000, 89
ZMR 2000, 191