I.
Die Beteiligten streiten als Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft darüber, ob die Beteiligten zu 1) Miteigentümer der im Erdgeschoss gelegenen Wohnung - die ohne Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer Mitte 1998 vor Küchen- und Schlafzimmerfenster an die Hausfassade montierten Schutzgitter - bestehend aus einem Metallrahmen mit eingearbeiteten Stäben - zu entfernen haben.
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