OLG Hamm - Urteil vom 03.12.1991
7 U 101/91
Normen:
BGB § 273 § 535 § 550b § 765 ;
Fundstellen:
NJW-RR 1992, 1036
OLGR-Hamm 1992, 80

Anspruch des Mieters auf Herausgabe der Bürgschaftsurkunde bei Mietkaution

OLG Hamm, Urteil vom 03.12.1991 - Aktenzeichen 7 U 101/91

DRsp Nr. 1995/1630

Anspruch des Mieters auf Herausgabe der Bürgschaftsurkunde bei Mietkaution

Der Vermieter ist zur Herausgabe einer vom Mieter als Sicherheit für alle Ansprüche aus dem Mietvertrag gestellten Bürgschaftsurkunde verpflichtet, wenn er nicht innerhalb einer Überlegungs- und Prüfungsfrist von längstens 6 Monaten nach Vertragsende und Rückgabe des Mietobjekts von der Sicherheit Gebrauch gemacht hat.

Normenkette:

BGB § 273 § 535 § 550b § 765 ;

Tatbestand:

Der Kläger begehrt vom Beklagten die Herausgabe einer Bürgschaftserklärung.

Durch Vertrag vom 14.10.1985 (Bl. 26 ff.) mietete er von der Beklagten ein Hallengrundstück zur Nutzung als Kraftfahrzeugverkaufsfläche. Nach § 6 des Vertrages war eine Bankbürgschaft in Höhe von 6 Monatsmieten »für alle Ansprüche des Vermieters gegen den Mieter aus diesem Mietvertrag beizubringen«. Nach Beendigung des Mietverhältnisses zum 31.03.1990 verweigerte die Beklagte wegen angeblicher Forderungen aus dem Mietvertrag die Herausgabe der vom Kläger gestellten Bankbürgschaft der ... über einen Höchstbetrag von 17.000,-- DM (Bl. 14 d.A.). Insoweit hat die Beklagte diverse Forderungen, u.a. wegen des schadhaften Zustandes des Hallendaches bei Rückgabe des Mietobjektes, geltend gemacht.