Ansprüche aus Notgeschäftsführung; Ansprüche eines Wohnungseigentümers auf Ersatz von Sanierungskosten
OLG Hamburg, Beschluss vom 27.08.2003 - Aktenzeichen 2 Wx 53/00
DRsp Nr. 2006/10158
Ansprüche aus Notgeschäftsführung; Ansprüche eines Wohnungseigentümers auf Ersatz von Sanierungskosten
1. Saniert ein Wohnungseigentümer gegen den erklärten Willen des Verwalters eine Dachterrasse einschließlich der unter ihr befindlichen konstruktiven Teile, so kann er von diesem nicht Ersatz der entstandenen Aufwendungen nach den Regeln der berechtigten Geschäftsführung ohne Auftrag verlangen, sofern ein beachtlicher Wille der Eigentümergemeinschaft entgegen stand.2. Tritt durch die Sanierung der Dachterrasse ein objektiver Wertzuwachs am Gemeinschaftseigentum ein, so hat der Wohnungseigentümer gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft gem. § 684 S. 1 i.V.m. § 818 Abs. 2BGB einen Anspruch auf Erstattung.