OLG Hamburg - Beschluss vom 27.08.2003
2 Wx 53/00
Normen:
WEG § 21 Abs. 2 ; BGB § 683 ;
Fundstellen:
ZMR 2004, 137

Ansprüche aus Notgeschäftsführung; Ansprüche eines Wohnungseigentümers auf Ersatz von Sanierungskosten

OLG Hamburg, Beschluss vom 27.08.2003 - Aktenzeichen 2 Wx 53/00

DRsp Nr. 2006/10158

Ansprüche aus Notgeschäftsführung; Ansprüche eines Wohnungseigentümers auf Ersatz von Sanierungskosten

1. Saniert ein Wohnungseigentümer gegen den erklärten Willen des Verwalters eine Dachterrasse einschließlich der unter ihr befindlichen konstruktiven Teile, so kann er von diesem nicht Ersatz der entstandenen Aufwendungen nach den Regeln der berechtigten Geschäftsführung ohne Auftrag verlangen, sofern ein beachtlicher Wille der Eigentümergemeinschaft entgegen stand. 2. Tritt durch die Sanierung der Dachterrasse ein objektiver Wertzuwachs am Gemeinschaftseigentum ein, so hat der Wohnungseigentümer gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft gem. § 684 S. 1 i.V.m. § 818 Abs. 2 BGB einen Anspruch auf Erstattung.

Normenkette:

WEG § 21 Abs. 2 ; BGB § 683 ;
Fundstellen
ZMR 2004, 137