LG Augsburg, vom 16.07.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 7 T 994/07
AG Augsburg, vom 22.02.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 3 UR II 303/06
Aufwendungsersatzanspruch aus Geschäftsführung gegenüber Wohnungseigentümergemeinschaft
OLG München, Beschluss vom 15.01.2008 - Aktenzeichen 32 Wx 129/07
DRsp Nr. 2008/5002
Aufwendungsersatzanspruch aus Geschäftsführung gegenüber Wohnungseigentümergemeinschaft
»Ansprüche auf Aufwendungsersatz aus Notgeschäftsführung oder berechtigter Geschäftsführung ohne Auftrag richten sich gegen den Verband der Wohnungseigentümergemeinschaft. Dem Geschäftsführer steht nicht das Recht zu, seine Aufwendungen direkt bei den Miteigentümern anteilsmäßig einzufordern.«