Aufwendungsersatzanspruch des ausscheidenden WEG-Verwalters
KG, Beschluß vom 21.05.1997 - Aktenzeichen 24 W 8575/96
DRsp Nr. 1999/4406
Aufwendungsersatzanspruch des ausscheidenden WEG -Verwalters
»Weist das Treuhandkonto des ausscheidenden Wohnungseigentumsverwalters wegen unzureichender Wirtschaftsplanansätze und nicht gezahlter monatlicher Beitragsvorschüsse einen Fehlbestand auf, hat der Verwalter gegen die Gemeinschaft in der seinerzeitigen Zusammensetzung einen Anspruch auf Aufwendungsersatz, der schon bis zum Verzugseintritt jedenfalls mit 4 % zu verzinsen ist.«