LG Düsseldorf, - Vorinstanzaktenzeichen 5 O 147/00
Ausübung einer Mietverlängerungsoption unter einer Bedingung
OLG Düsseldorf, Urteil vom 02.05.2002 - Aktenzeichen 10 U 170/00
DRsp Nr. 2005/7318
Ausübung einer Mietverlängerungsoption unter einer Bedingung
Der Mieter übt eine in einem Mietvertrag vereinbarte Verlängerungsoption aus, wenn er erklärt, dass er interessiert sei, das Ladenlokal für weitere zwei Jahre zu mieten, wenn keine Mietpreiserhöhung und die Anbringung einer funktionstüchtigen Markise auf Kosten des Vermieters damit verbunden sei. Letzteres stellt keine unzulässige Bedingung, sondern eine Aufforderung zur Mängelbeseitigung dar.