LG Aachen, vom 19.12.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 2 T 71/02
AG Düren - 43 II 36/01 WEG,
Bauliche Eingriffe in fremdes Sondereigentum durch den Rechtsvorgänger dessen, der jetzt das fremde Sondereigentum nutzt
OLG Köln, Beschluss vom 07.04.2003 - Aktenzeichen 16 Wx 44/03
DRsp Nr. 2003/10213
Bauliche Eingriffe in fremdes Sondereigentum durch den Rechtsvorgänger dessen, der jetzt das fremde Sondereigentum nutzt
Hat ein Wohnungseigentümer mit Billigung der Gemeinschaft bauliche Veränderungen an fremdem Sondereigentum zum Nutzen seines eigenen Wohnungseigentums vorgenommen und dieses später veräußert, so kann der betroffene Sondereigentümer vom Rechtsnachfolger des Eingreifenden nicht Wiederherstellung des alten Zustandes, sondern nur Unterlassung der Nutzung seines Sondereigentums und Zahlung einer Nutzungsentschädigung verlangen. Der Wiederherstellungsanspruch richtet sich dagegen gegen den Eingreifenden und gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft.