OLG Köln - Beschluss vom 07.04.2003
16 Wx 44/03
Normen:
WEG §§ 21 22 23 ;
Fundstellen:
NJW-RR 2004, 88
OLGReport-Köln 2003, 254
ZMR 2004, 707
Vorinstanzen:
LG Aachen, vom 19.12.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 2 T 71/02
AG Düren - 43 II 36/01 WEG,

Bauliche Eingriffe in fremdes Sondereigentum durch den Rechtsvorgänger dessen, der jetzt das fremde Sondereigentum nutzt

OLG Köln, Beschluss vom 07.04.2003 - Aktenzeichen 16 Wx 44/03

DRsp Nr. 2003/10213

Bauliche Eingriffe in fremdes Sondereigentum durch den Rechtsvorgänger dessen, der jetzt das fremde Sondereigentum nutzt

Hat ein Wohnungseigentümer mit Billigung der Gemeinschaft bauliche Veränderungen an fremdem Sondereigentum zum Nutzen seines eigenen Wohnungseigentums vorgenommen und dieses später veräußert, so kann der betroffene Sondereigentümer vom Rechtsnachfolger des Eingreifenden nicht Wiederherstellung des alten Zustandes, sondern nur Unterlassung der Nutzung seines Sondereigentums und Zahlung einer Nutzungsentschädigung verlangen. Der Wiederherstellungsanspruch richtet sich dagegen gegen den Eingreifenden und gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft.

Normenkette:

WEG §§ 21 22 23 ;

Gründe: