I. Antragsteller und Antragsgegner sind Miteigentümer der 1972 fertiggestelten Wohungseigentumsanlage G. in K., die in ihrem Gartenbereich einen parkähnlichen Charakter aufweist und über alten Baumbestand verfügt. Hierzu gehören 3 mindestens 30 Jahre alte, ca. 12-13 m hohe Ahornbäume.
In einer außerordentlichen Eigentümerversammlung am 31.3.1998 faßte die Eigentümerversammlung zu TOP 2 und 3 mit Mehrheit (10 : 8 Stimmen bei 4 Enthaltungen) folgenden Beschluß:
"Die 3 Ahornbäume sollen gefällt werden. Über die Ersatzbepflanzung von 5 bis 6 Bäumen mit einem Stammumfang von 20 bis 25 cm soll der Verwalter schnell ein Angebot einholen. Der Standort für die Pflanzung der 5 bis 6 neuen Bäume soll zu gegebener Zeit vor Ort unter Beteiligung der Wohnungseigentümer erfolgen ".
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