OLG Köln - Beschluß vom 01.10.1998
16 Wx 160/98
Normen:
WEG § 22 ;
Fundstellen:
MDR 1999, 539
OLGReport-Köln 1999, 45

Bauliche Veränderung durch Maßnahmen, die den äußeren Eindruck nicht tangieren

OLG Köln, Beschluß vom 01.10.1998 - Aktenzeichen 16 Wx 160/98

DRsp Nr. 1999/760

Bauliche Veränderung durch Maßnahmen, die den äußeren Eindruck nicht tangieren

»Bauliche Eingriffe in das Gemeinschaftseigentum bedürfen auch dann der Zustimmung aller Wohnungseigentümer, wenn sie zwar das äußere Erscheinungsbild der Wohnanlage nicht merklich verändern, durch sie aber den übrigen Eigentümern sonstige Gefahren (z.B. Lärmbelästigung) drohen.«

Normenkette:

WEG § 22 ;

Gründe: